Wissensrucksack

Biotopbaum (auch Habitatbaum)

Nachstehend ein Auszug aus der Richtlinie betreffend Beiträge an die Förderung von Biotopbäumen vom 01. Januar 2021

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/wald/beitraege-waldpflege-waldbewirtschaftung/biotopbaeume_richtlinie_2021.pdf (aufgerufen am 30.12.2022)

 

Biotopbäume zeichnen sich durch besondere Merkmale aus, meist handelt es sich um alte und dicke Bäume. Sie bilden im Ökosystem Wald ein Mikrohabitat mit spezifischen Eigenschaften für unterschiedliche Arten und erhöhen so die Biodiversität im Wald (BAFU, Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2019-2024).

 

Diese Richtlinie regelt die Abgeltung des Nutzungsverzichtes von Biotopbäumen. Sie bezweckt, langfristig Lebensraum für spezialisierte altholzgebundene Arten verfügbar zu machen und den Totholzanteil im Zürcher Wald sukzessive zu erhöhen.

 

Die Richtlinie gilt für Biotopbäume in Wäldern mit Vorrangfunktion «Holznutzung», «Schutz vor Naturgefahren» oder ohne Vorrangfunktion gemäss Waldentwicklungsplan Kanton Zürich 2010. In Wäldern mit Vorrangfunktion «biologische Vielfalt» geschieht die Förderung von Biotopbäumen indirekt durch die entsprechenden Instrumente (Waldreservate, Eichenförderung etc.). Durch die freiwillige vertragliche Sicherung von Biotopbäumen soll ein Netz von ökologisch wertvollen Bäumen in ansonsten vorwiegend nach anderen Gesichtspunkten (z.B. Holzproduktion, Sicherheit) genutzten Wäldern entstehen.

 

Damit ein Biotopbaum förderungswürdig ist, muss er folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Baum steht in einer Fläche mit Vorrangfunktion «Holznutzung», «Schutz vor Naturgefahren» oder ohne Vorrangfunktion gemäss Waldentwicklungsplan Kanton Zürich 2010.
  • Es handelt sich um eine einheimische Baumart.
  • Der Baum darf weder tot noch kurz vor dem Absterben sein.
  • Als Mindestdurchmesser gilt für Laubholz ein BHD von 60 cm, für Nadelholz ein BHD von 70 cm. Der Kreisforstmeister kann in begründeten Fällen auch dünnere Bäume als Biotopbäume anerkennen (z.B. bei Baumarten, die kaum diese Dimensionen erreichen können wie z.B. Eibe oder Mehlbeere).
  • Der Baum weist mindestens ein ökologisches Merkmal gemäss Merkmalstabelle auf.
  • Der Baum muss gemäss gegenwärtiger Beurteilung an einem risikoarmen Standort stehen, das heisst in der Regel eine Baumlänge von Strassen, Rastplätzen usw. entfernt, so dass er bis zum Zerfall stehenbleiben kann.

 

Folgende Biotopbäume sollen bei der Auswahl Priorität haben:

  • Geeignete Bäume in Beständen, in denen demnächst Nutzungseingriffe anstehen.
  • Bäume mit Vorkommen seltener Arten (z.B. Flechten, holzbewohnende Käfer).
  • Bäume, die mehrere ökologische Merkmale gleichzeitig aufweisen.

 

 

Auch unter dieser Webseite erfährst du viel Interessantes über Biotopbäume.

https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/naturschutz/biotopbaeume

(aufgerufen 30.12.2022)

 

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